Das betroffene Objekt ist ein beheizbarer Wohnwintergarten angebaut an ein Einfamilienhaus im Raum Mössingen. Die Ausgangslage/Problematik war im Wesentlichen:

Fest steht, daß bei einem beheizten Wohnwintergarten dieselben Anforderungen wie beim Wohnungsbau zugrunde zu legen sind.

Dies betrifft unter anderem

Dazu sind die einschlägigen Normen und Richtlinien zu beachten. Um nur ein paar exemplarisch zu erwähnen wäre die DIN 18195 Bauwerksabdichtungen, die Flachdachrichtlinie, die Richtlinie an Fenster und Rollläden bei Putz…, die technische Richtlinie des Bundesinnungsverbandes des Glaserhandwerks Nr. 20.
Weiterhin gilt „Dichtfugen als Anschlüsse zum Baukörper sind sorgfältig mit den zu erwartenden Bewegungen zu planen“.

Des Weiteren gibt die Musterbauordnung (die MBO ist Bundesrecht) sowie weitere Gesetze grundlegende Bedingungen vor.

Auch hier nur exemplarisch ein paar wenige Punkte und Stichwörter wie…

Ebenso sind Gebrauchstauglichkeit wie auch die Verkehrssicherheit gefordert.

Im vorliegenden Fall ergibt sich unter anderem folgender Sachverhalt:

Die Tragfähigkeit des Untergrundes ist nicht gegeben und senkt sich ab. Durch die Absenkung des Untergrundes werden die Fensterelemente irreparabel beschädigt, Gehrungen und Verbindungen sind aufgerissen. Die Standsicherheit, insbesondere bei Windbelastung, ist deshalb nicht mehr gegeben bzw. kann zumindest rechnerisch nicht mehr nachgewiesen werden. Durch nicht sach- und fachgerechte Ausbildungen der Anschlussfugen ist die dauerhafte Dichtigkeit der Anschlüsse nicht gewährleistet.

Der Sockelanschluss weist eklatante Mängel bzgl. der Ausführung, Abdichtung und Wärmebrückensituation auf. Ein aus verschiedenen Faktoren bestehender Feuchtetransport durch Wärmebrücken sowie Feuchteeintrag durch Kapillarwirkung, Oberflächen- sowie Schlagregenbelastung im Bereich der Bauwerksanschlüssen verursacht u.a. auch die erhebliche Schimmelbildung.

Die additiven Mängel lassen deshalb eingangs erwähnte und geforderte Bedingungen wie die Gebrauchstauglichkeit und Verkehrssicherheit nicht zu. Eine Sanierungsmaßnahme ist nur mit einem sehr hohen finanziellen Aufwand möglich, so dass aus wirtschaftlicher Sicht eine Neuerrichtung des Wintergartens in Betracht kommt.

Für die Ausführung der Mängel im Bereich der Baukörperanschlüsse ist in jedem Fall die ausführende Firma verantwortlich.

Die Juristische Klärung, wer für den Untergrund verantwortlich ist, wer welche Auskunfts-, Mitwirkungs- und/oder Hinweispflichten verletzt hat, obliegt nun den Juristen und dem Gericht.